Schimmelpilz-Probleme
Sie ärgern sich in Ihrem Haus über feuchte Wände und Schimmelbildung?
Mieter beschweren sich?
Mieter drohen sogar mit Mietkürzungen?
In einer Studie aus dem Jahr 2001 (Studie der Universität Jena) wurden ca. 5.000 Wohnungen wissenschaftlich untersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass sichtbare Feuchteschäden mit einer Häufigkeit von ca. 22 % und sichtbarer Schimmelpilzbefall mit 9,3 % ein deutliches Problem deutscher Wohnungen sind. Dabei ist die Dunkelziffer der nicht sichtbar gewordenen Schäden nicht berücksichtigt.
Die Folgen
Das Landgericht München befand in einem Urteil:
„… Schimmel in nennenswertem Umfang kann Krankheiten aus dem allergischen oder asthmatischen Formenkreis hervorrufen oder zumindest auslösen. Außerdem kann Schimmel zu den cancerogenen (Anmerk. der EBK: krebsauslösenden) Stoffen gerechnet werden …“ (LG München, NJW-RR 1991 976).
Der Gesamtschaden, der durch Schimmel und Feuchtigkeit verursacht wird, wird von Fachleuten als sehr hoch eingestuft. Nicht nur die Gesundheit kann Schaden nehmen, sondern es treten auch Schäden am Bau, am Inventar und bei Waren auf. Die vermehrte Feuchtigkeit in den Objekten hat einen höheren Energieverbrauch zur Folge, was wiederum unsere Umwelt belastet und für Sie höhere Kosten bedeutet.
Ein Urteilsspruch vom Landgericht Wuppertal befand:
„Lassen sich Schimmelschäden nämlich nur durch ein verstärktes Heizen und Lüften vermeiden, kann Ihr Mieter von Ihnen verlangen, dass Sie ihm die dafür zusätzlich aufgewendeten Heizkosten erstatten.“ (Urteil v. 11.10.2002, NZM 2002, S. 987).
Um wie viel Prozent ein Mieter die Miete kürzen darf, hängt vom konkreten Fall ab. Eine zehnprozentige Minderung beispielsweise erkennen die Gerichte bei Feuchtigkeitsflecken von rund 20 mal 20 Zentimeter im Wohnzimmer an. Ist der gesamte Boden feucht, kann dies zu einer Minderung von bis zu 60 Prozent führen. Wenn das Dach eines Hauses undicht ist und es zu Schimmelbildung an den Wänden kommt, sehen Juristen eine Mietkürzung von 20 Prozent als gerechtfertigt an. Wenn der Keller feucht und infolgedessen nicht als Lagerraum nutzbar ist, ist lediglich eine Minderung von drei bis fünf Prozent durchsetzbar.
Die Lösung
Feuchtigkeit und Schimmelpilz können unterschiedliche Ursachen haben. Nur, wenn die Ursache feststeht, kann der Schimmelpilz dauerhaft beseitigt werden.
In drei Schritten gegen den Schimmelpilz:
- Analyse der Ursache vor Ort, Auswertung der Messwertaufnahmen
- Erstellen eines Sanierungskonzeptes
- Fachgerechte Sanierung und dauerhafte Beseitigung
Unser Service gegen Schimmelpilz
Gerne beraten wir Sie, um vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, damit Feuchteschäden und Schimmelbefall gar nicht erst entstehen. Wir erstellen Lüftungskonzepte für Wohnungen, wie sie in den Neufassungen der DIN 18017 und DIN 1946 gefordert werden.
Wir sind ein Fachbetrieb mit Qualifikation „TÜV-geprüfter Sachverständiger für die Bewertung und Sanierung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen – erkennen – bewerten – sanieren“.